Griechenland verschärft ab 2025 die Regeln für Camper

Ein Überblick über das Gesetz 5170/2025 und seine Auswirkungen auf Camper
Seit 20. Januar 2025 gilt in Griechenland das umstrittene Gesetz 5170/2025, das das Campen außerhalb offizieller Campingplätze stark einschränkt. Ziel der Regierung ist es, Natur, Kulturerbe und öffentliche Ordnung zu schützen – doch für viele Reisende mit Campingfahrzeugen bedeutet dies das Ende spontaner Abenteuer und eine drastische Einschränkung ihrer Reisefreiheit.
Die wichtigsten Regelungen im Detail
- Verbot von Wildcamping: Die strengeren Regeln für Wohnmobile, Zelte oder Wohnwagen erlaubt nur noch auf lizenzierten Campingplätzen oder kommunal ausgewiesenen Parkplätzen zu stehen. Dies gilt insbesondere für sensible Orte wie Strände, Küstenstreifen, archäologische Stätten, Wälder und öffentliche Parkflächen.
- 24-Stunden-Parkregel: Auf öffentlichen Parkplätzen, in Wohngebieten oder auf normalen Straßen darf maximal 24 Stunden geparkt werden. Das Ausfahren von Markisen oder das Aufstellen von Tischen und Stühlen (also Camping) außerhalb offizieller Plätze ist untersagt. Diese 24-Stunden-Regel scheint aber wohl nur eine Auslegung des neuen Gesetzes zu sein. Denn nach dem genauen Wortlauf ist bereits das kurze Abstellen, z. B. um eine historische Stätte zu besuchen, nicht erlaubt.
- Einschränkungen auf Privatgrundstücken: Privatpersonen dürfen nur ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen auf ihrem Gelände abstellen. Für weitere Fahrzeuge ist eine Genehmigung erforderlich.
- Umweltschutz und Hygiene: Das Gesetz soll die missbräuchliche Nutzung öffentlicher Räume verhindern und legale Campingplätze stärken, die Hygienestandards einhalten.

Stellplatz an einer Taverne im Süden des Peloponnes
Harte Strafen für Camper bei Verstößen
Es drohen empfindliche Bußgelder:
- 300 Euro pro Person und Fahrzeug, wenn das Fahrzeug länger als 24 Stunden an einem verbotenen Ort steht.
- Bis zu 3.000 Euro Strafe oder drei Monate Haft, wenn Betroffene den Bußgeldbescheid anfechten oder flüchten.
- Sogar das Zubereiten von Mahlzeiten oder das Aufstellen von Klappstühlen kann als Ordnungsverstoß gewertet werden.
Reaktionen und Kritik
Der griechische Wohnmobilclub mit 530 Mitgliedern plant Protestaktionen, darunter Demonstrationskonvois. Vorstandsmitglied Georgia Karlou kritisiert die „unverhältnismäßige Einschränkung der individuellen Freiheit“ und bemängelt, dass Interessengruppen nicht in die Gesetzgebung einbezogen wurden.
Tourismusverbände warnen vor negativen Folgen für den Individualtourismus, während das Tourismusministerium betont, dass das Gesetz „Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz“ stärken wird.
Praktische Tipps für Camper
Seit April 2025 wird die Befolgung der Neuregelung verstärkt kontrolliert. Das schränkt natürlich die Nutzung von Wohnmobilen in Griechenland stark ein. Es ist damit zu rechnen, dass dies auch bis zum Ende der Hauptsaison 2025 geschieht. Es ist davon auszugehen, dass in touristisch stark frequentierten Gebieten die Einhaltung häufiger überwacht wird.
Wie bei vielen neuen Gesetzen lässt die Kontrolltätigkeit in Griechenland im Laufe der Zeit nach. Das könnte auch hierbei der Fall sein, ist aber abzuwarten.
Um Strafen zu vermeiden, hier ein paar Hinweise:
- Frühzeitige Buchungen: Campingplätze sind in der Hochsaison oft ausgebucht. Viele Plätze bieten aber keine Reservierungen an. Vielleicht ändert sich das durch das neue Gesetz. Spontane Übernachtungen sind so kaum noch möglich.
- Nutzung digitaler Tools: Apps wie „Stellplatz-Radar“ helfen bei der Suche nach Stellplätzen. Ob diese nach der Auslegung des neuen Gesetzes noch rechtmäßig nutzbar sind, ist mir auch nicht ganz klar.
- Einhaltung der 24-Stunden-Regel: Auch wenn diese Regelung nicht aus dem Gesetz hervorgeht, so scheint diese aber allgemein angewendet zu werden. Selbst auf öffentlichen Parkplätzen sollte nach einem Tag weitergefahren werden.
- Fokus auf gut erschlossene Regionen: Gebiete wie die Peloponnes oder Chalkidiki bieten mehr legal betriebene Campingplätze als abgelegene Inseln.
Hier ein übersetzter Auszug der neuen Regeln des Gesetzes 5170/2025
2. In Paragraf 18 des Artikels 7 des Gesetzes Nr. 4276/2014 über das Prüfverfahren und die Sanktionen werden die folgenden Änderungen vorgenommen: (aa) die Worte „Das Aufstellen ist verboten“ werden durch die Worte „Das Aufstellen von Zelten und das Parken ist verboten“ ersetzt; b) die Worte „Sattelanhänger und motorisierte“ werden durch das Wort „motorisierte“ ersetzt, (a) vor dem Wort „Bewirtung“ wird das Wort „kostenlos“ eingefügt; b) nach den Worten „eines Wohnwagens durch“ werden die Worte „Geschäftsinhaber oder“ gestrichen; c) nach den Worten „durch Privatpersonen“ werden die Worte, „vorbehaltlich des Artikels 34 der Straßenverkehrsordnung (Gesetz Nr. 2696/1999, A‘ 57)“, b) ein neuer letzter Absatz wird angefügt und Absatz 1 wird infolge gesetzgeberischer Verbesserungen gestrichen. 18 wird wie folgt formuliert:
18. Das Aufstellen von Zelten und das Abstellen von Anhängern, Sattelanhängern und Wohnmobilen in archäologischen Stätten, am Meer, an Stränden, an öffentlichen Waldrändern und auf öffentlichen Plätzen im Allgemeinen sowie das unentgeltliche Aufstellen von mehr als einem Wohnwagen durch Privatpersonen ist vorbehaltlich des Artikels 34 der Straßenverkehrsordnung (Gesetz 2696/1999, A‘ 57) verboten. Zuwiderhandelnde werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei (3) Monaten oder mit einer Geldstrafe gemäß dem folgenden Unterabsatz bestraft, sofern nicht in einer anderen Vorschrift eine schwerere Strafe vorgesehen ist, wobei das Gericht gleichzeitig ihre zwangsweise Ausweisung anordnet.
Das Verfahren ist dasjenige, das in den Artikeln 417 ff. der Strafprozessordnung für die Vernehmung und Verurteilung von Straftaten vorgesehen ist, die auf diesem Wege begangen werden. Die Zuwiderhandelnden werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300 EUR pro Person, pro Campingplatz oder pro Transportmittel belegt, das von der Polizei oder der Hafenbehörde, die den Verstoß feststellt, verhängt und gemäß den Bestimmungen von Artikel 104 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen wird. Bei Kontrollen durch gemischte Teams wird die Strafe von dem bei der Kontrolle anwesenden Polizeibeamten verhängt. Beim Abstellen der oben genannten Fahrzeuge ist es, soweit dies nach der Straßenverkehrsordnung zulässig ist, nicht gestattet, einen zusätzlichen Platz zum Fahrzeug zu belegen.

Freistehen mit Campingfahrzeugen in Griechenland vor dem Gesetz 5170/2025 – Ein Rückblick
Vor der Einführung des umstrittenen Gesetzes 5170/2025 im Januar 2025 wurde das Freistehen mit Campingfahrzeugen in Griechenland zwar offiziell als verboten angesehen, jedoch in der Praxis deutlich toleranter gehandhabt. Hier die wichtigsten Aspekte der damaligen Regelungen und Gepflogenheiten:
Rechtliche Grundlage und Praxis vor 2025
- Offizielles Verbot durch Gesetz N. 2160/1993:
Wildcampen – einschließlich des Übernachtens mit Zelten, Wohnmobilen oder Wohnwagen – war bereits seit 1993 gesetzlich untersagt, insbesondere in der Nähe von Stränden, Wäldern, archäologischen Stätten und öffentlichen Plätzen. Verstöße konnten auch damals schon mit bis zu 3000 Euro Strafe oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten geahndet werden. - Grauzonen und Duldung:
Trotz des Verbots wurde das Freistehen in abgelegenen Regionen und außerhalb der Hauptsaison (Oktober bis April) oft toleriert, solange Camper unauffällig blieben. Wichtig war, keine Campingaktivitäten wie das Ausfahren von Markisen, Aufstellen von Stühlen oder Lagerfeuer zu zeigen. Das reine Parken des Wohnmobils ohne zusätzliche Aktivitäten (z. B. Übernachten im Fahrzeug) wurde meist geduldet. - Privatgrundstücke als Ausnahme:
Viele griechische Privatpersonen erlaubten das Abstellen von Wohnmobilen auf ihrem Land – teils gegen eine kleine Gebühr. Dies war eine gängige Praxis, besonders in ländlichen Gebieten, und wurde von Behörden oft ignoriert. Tavernenbesitzer*innen boten Stellplätze für Wohnmobile an. Ein Besuch des Restaurants war dann obligatorisch. - Umweltbelastung und Müllprobleme:
Die zunehmende Popularität des „Vanlifes“ führte zu Beschwerden über Vermüllung und Naturzerstörung, insbesondere an Stränden und in Naturschutzgebieten. Nicht wenige Parkplätze an der Küste waren so mit Campingfahrzeugen überfüllt, dass die Einheimischen kaum Parkplätze am Meer fanden. Die Toleranz gegenüber dem Wildcampen wurde so an vielen Stellen überstrapaziert, sodass die neue Regelung nicht ganz überraschend kommt. - Traditionelle Campingkultur:
Griechen selbst nutzten das Wildcampen (oft mit Zelt) häufig – besonders Jugendliche und Familien –, um kostengünstig zu reisen. Dies schuf eine gewisse lokale Sympathie für Camper. - Wirtschaftliche Faktoren:
Lokale Betriebe wie Tavernen oder Museen profitierten vom Individualtourismus. Viele befürchteten bereits vor 2025, dass striktere Regeln Einnahmen schmälern könnten.

Fazit
Vor 2025 existierte in Griechenland ein Spannungsfeld zwischen gesetzlichem Verbot und gelebter Praxis. Während das Freistehen offiziell illegal war, ermöglichten Grauzonen und lokale Toleranz viele Freiheiten. Die lockere Handhabung führte jedoch zu ökologischen und infrastrukturellen Problemen, die letztlich das neue Gesetz 5170/2025 begründeten. Es markiert einen Wendepunkt für den Camping-Tourismus in Griechenland. Während es Umwelt und Kulturgüter schützen soll, zwingt es Reisende zu strenger Disziplin und Planung. Ob die Balance zwischen Naturschutz und Reisefreiheit gelingt, wird sich in der kommenden Saison zeigen – insbesondere, wenn die ersten Gerichtsurteile und Proteste folgen.
Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2025